Ordnungswidrigkeiten werden teurer

Höheres Bußgeld im Straßenverkehr: Das ändert sich 2020

von Philipp Grabowski

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden künftig härter bestraft. Was sich 2020 im Bußgeldkatalog genau ändert, erfährst du hier.

Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse

200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg erwarteten Autofahrer bisher bei Missachtung der Bildung einer Rettungsgasse. Verkehrsminister Andreas Scheuer setzte sich nun für eine deutliche Erhöhung der Strafen ein. Die Neuerung: Nun müssen Verkehrsrowdys 40 Euro mehr für den Verstoß bezahlen und erhalten zudem noch einen Monat Fahrverbot. Die zwei Punkte in Flensburg gibt es weiterhin. Verschärfte Sanktionen, die auch der Verkehrsverband ADAC begrüßt. „Dafür haben wir uns lange eingesetzt“, sagt Gerhard Hillebrand (Vizepräsident für Verkehr beim ADAC) auf der Webseite des Verkehrsclubs.

Halten in zweiter Reihe wird 367 Prozent teurer

Einmal kurz anhalten und Mitfahrer auf der Straße aussteigen lassen – wer kennt es nicht? In Zukunft wird die in der Praxis häufig geduldete Ordnungswidrigkeit nicht mehr als leichter Kavaliersdelikt gesehen, sondern mit Strafzahlungen in mehr als dreifacher Höhe geahndet. Richtig gehört: Während bisher nur ein Bußgeld von 15 Euro für das Halten und 20 Euro für das Parken in zweiter Reihe angefallen sind, steigen die Bußgelder bei einem solchen Verstoß zum Jahreswechsel enorm an.

Mit 55 Euro für das Halten in zweiter Reihe und 70 Euro für eine Behinderung beim Parken in zweiter Reihe müssen erheblich höhere Bußgelder fällig. Einen Punkt in Flensburg gibt es beim Parken in zweiter Reihe noch dazu.

Punktlandung beim Parken auf Geh- und Radwege

Blockierst du zukünftig Geh- und Radwege oder hältst mit deinem Wagen auf einem Schutzstreifen, dann erwartet dich ebenfalls eine höhere Strafe. 70 Euro musst du nun für eine dieser Ordnungswidrigkeiten blechen und ein Punkt in Flensburg kommt dazu.

Pflicht: LKW müssen in Schrittgeschwindigkeit abbiegen

Das Abbiegen von LKWs kann eine tödliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Der Grund: Der tote Winkel kann aufgrund der Größe der Fahrzeuge zu groß sein. Abhilfe gegen die mögliche Gefährdung von Fahrradfahrern durch LKW soll eine Gesetzesänderung bewirken. In Zukunft dürfen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Abbiegevorgang die Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 11 km/h nicht überschreiten. Wird diese neue Regelung missachtet, wird zur Kasse gebeten. 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg gibt es dafür.

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Philipp Grabowski